Liebe Sportfreunde,
die AktivRegion Eckernförder Bucht hat eine Richtlinie für einen Jugendförderfonds entwickelt (siehe Flyer im Anhang). Die beteiligten Kommunen (Amt Dänischer Wohld,
Amt Hüttener Berge, die Gemeinden Altenholz, Altenhof, Goosefeld und Windeby und die Stadt Eckernförde) stellen jährlich insgesamt 2.500 Euro für zukünftige Projekte von und für Kinder und
Jugendliche zur Verfügung.
Die Richtlinie sowie den Antragsvordruck finden ist auf der Homepage der AktivRegion unter folgendem Link zu finden: Jugendförderfonds - AktivRegion | AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. (aktivregion-eb.de).
Herzliche Grüße
Michael Polzin
Der KSV stellt in jedem Haushaltsjahr einen Betrag für die finanzielle Unterstützung von Jugendmannschaften zur Verfügung, die an offiziellen Punktspielrunden der Fachverbände teilnehmen.
Dazu gehören die Sportarten Badminton, Basketball, Faustball, Floorball, Fußball, Golf, Handball*, Schach, Tennis*, Tischtennis, Turnen und Volleyball.
Vereine können anhand des beigefügten Formulars dem KSV mitteilen, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.). Der Termin hierfür wird jeweils in der ersten Hälfte des Jahres an die Vereine per Schreiben übermittelt.
Hinsichtlich der Mannschaftsgröße ist gemeint, wie viele Spieler gemäß den Statuten der Fachverbände eine Mannschaft bilden (Fußball 11er, Handball 7er, Tennis 2er, bzw. davon abweichende Alternativen) und nicht, wie viele Jugendliche des Vereins zu dieser Mannschaft gehören.
Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Formulars für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30. Juli 2023 mit, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.).
Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse:
Die Frist zur Abgabe der Meldung der aktiv in der Jugendarbeit tätigen Übungsleiter wird den Vorständen der Vereine in einer Information mit anderen Terminen zu Beginn des zweiten Quartals mitgeteilt.
Für das Jahr 2023 sind die Meldungen bis spätestens zum 17. September 2023 einzureichen.
Später eingereichte Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten des politischen Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Nutzen Sie auch die Fördermöglichkeiten des Landessportverbands Schleswig-Holstein für Kauf und Bau.
Gefördert werden:
Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein" (siehe PDF-Datei), gültig ab Januar 2020.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten erfolgt
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de) im Unterverzeichnis Förderung und Zuschüsse!
Seit 1992 unterstützt der Landessportverband S.‐H. gemeinsam mit dem Land Schleswig‐Holstein und seinen Partnern, den Sparkassen in Schleswig‐Holstein und der AOK NordWest, seine Mitgliedsvereine
bei der Kooperation mit Schulen, um junge Menschen für den Sport zu begeistern und sie dauerhaft an eine sportliche Lebensweise im Verein heranzuführen.
Auch Ihr Sportverein hat die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes „Schule + Verein“ Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von außerunterrichtlichen Schulsportarbeitsgemeinschaften zu
beantragen.
NEU: Mit Ausbau des Projektes „Schule + Verein“ wurden zum neuen Schuljahr die Fördervoraussetzungen aktualisiert und für alle Antragsteller vereinfacht. Ihr Sportverein kann
beispielsweise ab Schuljahr 2020/2021 mit geringem Verwaltungsaufwand die Bezuschussung von bis zu 20 Bewegungsangeboten auf einem Sammelformular beantragen und abrechnen. Ein entsprechendes
Antragsformular, Neuerungen auf einen Blick sowie die aktuellen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Anlage.
Beteiligen auch Sie sich an dem Kooperationsprojekt „Schule + Verein“, und stellen Sie einen
Antrag auf Übungsleiterbezuschussung bis zum 15. Mai des Jahres für das darauffolgende Schuljahr.
Später eingehende Anträge können leider keine Berücksichtung finden!
Ausführliche Informationen rund um das Projekt finden Sie jederzeit unter https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/schule-und-verein/.
Sonderregelungen für das Schuljahr 2021/2022:
Weitere Informationen hierzu auf den Seiten des LSV Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de)
Wir informieren Sie laufend über die aktuelle Entwicklung im Bereich Schule/Offene Ganztagsschule und Verein. Die Richtlinien über die Förderung von Ganztagsangeboten sind zu beachten; ab 1.1.2014 wurden sie aktualisiert und gelten bis zum 31.12.2016.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfen wünschen, fragen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle nach. Unter www.ksv-pinneberg.de finden Sie weiter führende Informationen. Wir weisen Sie besonders auf die unten stehenden Handlungstipps hin, die Ihnen bei einem Neueinstieg in eine Kooperation mit Schulen nützlich sein können.
Unter www.sh.ganztaegig-lernen.de finden Sie Hinweise für die Zusammenarbeit mit Schulen mit Ganztagsbetrieb.
Für das Schuljahr 2010/11 sind die Richtlinien für das Kooperationsprojekt „Schule und Verein“ modifiziert worden. Damit sollen gemäß festgelegter Prioritäten möglichst alle förderungswürdigen Anträge unterstützt werden;
vorrangig allerdings Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation mit Grundschulen und Förderzentren. Anträge für Kooperationen mit weiterführenden Schulen werden nachrangig gefördert. Ab Schuljahr 2015/16 werden die Fördersätze leicht erhöht.
In der Anlage finden Sie die Voraussetzungen für die Förderung von Kooperationen im Projekt „Schule und Verein“ sowie das entsprechende Antragsformular dazu - Antragstellung bis 15. Mai des Jahres.
Neue Richtlinien zur Genehmigung und Förderung von Ganztagsschulen des Bildungsministeriums ab 1.01.2014
Eine neue Richtlinie des Bildungsministeriums zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen, sowie zur Einrichtung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe, ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf der Homepage des Bildungsministeriums.
Für Sportvereine interessant ist dabei der Punkt 6.12 der Richtlinien, zugleich §2 Abs.3 des neuen Landesmindestlohngesetzes:
Gemäß § 2 Abs. 3 Landesmindestlohngesetz gewährt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen nur, wenn die Empfängerinnen und Empfänger nach Ziffer 5 dieser Richtlinie ihren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern mindestens 9,18 € (brutto) je Zeitstunde zahlen. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Sinne des Landesmindestlohngesetzes ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigter gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbständiger Arbeit in Deutschland zu erbringen sind.
Laut Vermutung des Landessportverbandes sollen Übungsleiter, die nur im Rahmen des Übungsleiter- Freibetrag von 2.400 € pro Jahr beschäftigt sind, davon ausgenommen seien. FSJler und FÖDler haben kein Arbeitsverhältnis und erhalten nur ein Taschengeld.
Für alle anderen Beschäftigen im Ganztag muss der Sportverein die neuen Richtlinien anwenden und die Verträge mit den Schulen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Eine Abklärung des Sachverhaltes folgt.
Im Rahmen des Projektes „Kita & Verein“ werden Zuwendungen an Sportvereine gewährt, die Sport- und Bewegungsangebote in Kindertagesstätten nach Maßgabe gewisser Richtlinien durchführen.
Gefördert werden ausschließlich Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Für die Umsetzung der Maßnahme sind der Sportverein und die kooperierende Kindertagesstätte gemeinsam
verantwortlich.
Die Sport- und Bewegungsangebote werden von Übungsleiter/innen des Sportvereins mit Unterstützung eines/r verantwortlichen Erzieher/in der Kindertagesstätte während der Betreuungszeit der Kita
durchgeführt.
Ausführlichere Informationen und weitere Downloads finden Sie über den Landessportverband Schleswig-Holstein bei der Sportjugend.
https://www.sportjugend-sh.de/foerdermoeglichkeiten/
eSport ist keine Modeerscheinung mehr, sondern Teil der Jugendkultur geworden. Schleswig-Holstein unterstützt als erstes Bundesland nun die Einrichtung kommunaler eSport-Häuser und setzt dabei auf Medienkompetenz und Prävention.
Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für eSport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der freien Jugendhilfe oder Sportvereine können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von eSport-Räumen und für Veranstaltungen. Gefördert werden können zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Computern, Softwareprogramme oder Medienkompetenz-Seminare. Im Haushalt des Landes stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Projekte mit kommerziellen Ansätzen werden nicht gefördert.
Eine Positionierung von DOSB-Präsidium und -Vorstand zum Umgang mit elektronischen Sportartensimulationen, eGaming und „eSport“ findet man unter https://www.dosb.de/ueber-uns/esport/ .
Richtlinie und Antrag
Die Förderrichtlinie regelt die Vergabe der Zuwendungsmittel zur Förderung des „eSports“ als Teilziel der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein. Danach kann insbesondere Folgendes unterstützt
werden:
(Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein / https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/eSports.html)
WIR BEWEGEN.SH ist die kostenlose Spendenplattform der Investitionsbank Schleswig-Holstein, kurz IB.SH. Sie hilft dabei, gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein in die Tat umzusetzen.
Hier treffen Menschen mit guten Ideen auf Menschen, die diese Ideen finanziell unterstützen. Viele einzelne Spenden summieren sich im Idealfall zu dem benötigten Geldbetrag.
Ausführliche Informationen hierzu unter www.wir-bewegen.sh
Berlin, 30. November 2016
BMUB-Pressedienst Nr. 307/16
Stadtentwicklung/Wohnen
Hendricks: „Novelle des Baurechts macht Städte fit für die Zukunft“ Kabinett beschließt Maßnahmen zum „Zusammenleben in der Stadt“
Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.
Hendricks: „Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit der Baurechtsnovelle geben wir den Stadtplanern neue Instrumente an die Hand, um sich auf den Zuzug einzustellen. Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“
In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.
Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.
Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“
Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.
Zudem schafft die Gesetzentwurf Klarheit, wie künftig mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“ verfahren werden kann. Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser sozial unverträglichen Entwicklung von Wohngebieten bekommen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt www.bmub.bund.de/N53236
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) www.bmub.bund.de/N53778
Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung www.bmub.bund.de/N53779
Information des DOSB
1. Sportstättenförderung des Bundes
Mit der Reform der sogenannten Kommunalrichtlinie sowie dem angekündigten Bundesprogramm sind neue Förderoptionen des Bundes für Sportstätten entstanden, leider nur mit indirekter Anschlussfähigkeit von Sportvereinen:
1.1. Neuerungen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB)
Zum 1. Oktober 2015 wurde die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen verbessert. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden die Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung. Mit der neuen Kommunalrichtlinie des BMUB wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärkt und deutlich ausgebaut.In den Kapiteln IV. 4 „Energiesparmodelle“ und IV. 5. „Starterpaket für Energiesparmodelle“ des Kapitels „Förderung eines Klimaschutzmanagements“ sowie dem Kapitel VI. „Klimaschutzinvestitionen“ werden kommunale Sportstätten und Schwimmbäder explizit aufgeführt.
Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sind in der aktuellen kommunalen Förderrichtlinie vom 22.09.2015 jedoch leider nicht antragsberechtigt.
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie in 2017 Zeiträume für die Antragstellung vorgesehen.
Weitere Informationen: Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen). Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim Projektträger Jülich unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.
1.2. Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet
Mit einem neuen Programm fördert der Bund kommunale Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Für das Bundesprogramm werden bis 2018 insgesamt 100 Millionen Euro für investive Projekte zur Verfügung gestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen. Das neue Bundesprogramm ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde.
Im Rahmendes Bundesprogrammes sind auch Sportstätten förderfähig, die im Besitz von Sportvereinen (als „private Dritte“) sind, sofern das Objekt auch kommunal genutzt werden kann und Antragsteller und Förderempfänger die Kommune ist.
Es gilt, die Auswahlkriterien und den kommunalen Eigenanteil zu berücksichtigen. Weiterhin werden nur Projekte gefördert, bei denen die Fördersumme bei einer Million Euro und mehr liegt. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl und Vergabe der Fördermittel soll Anfang des Jahres 2016 erfolgen. Das Programm wird einmalig durchgeführt. Die Förderprojekte werden in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt.
Weitere Informationen: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/Projektaufruf_ZIP/Projektaufruf_ZIP_node.html; Fragen zum Projektaufruf können gerichtet werden an das BBSR: Ref-1-4@bbr.bund.de. Betreff: Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen.
Trotz dieser positiven förderpolitischen Ansätze werden wir unsere Anstrengungen in Richtung der Bundesregierung hinsichtlich Förderinitiativen für Vereine ausbauen. Bitte beachten Sie die Anlagen.
Für Rückfragen zu den o.g. Förderlinien steht Ihnen Frau Bianca Quardokus in meinem Geschäftsbereich zur Verfügung (quardokus@dosb.de).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karin Fehres
Vorstand Sportentwicklung
Deutscher Olympischer Sportbund
German Olympic Sports Confederation
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
T +49 69 6700-225 • fehres@dosb.de
F +49 69 67001-225 • www.dosb.de • www.dosb.de/sportentwicklung
Neu!
Besucher- und Lieferadresse:
Siemensstraße 14 • 63263 Neu-Isenburg
siehe hierzu: (Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein / https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/eSports.html)
13.06.2017 (letzte Bearbeitung)
Der Landessportverband unterstützt die Maßnahme „Familien in Bewegung“.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner im LSV:
Geschäftsführung Vereins-, Verbandsentwicklung/ Breitensport
Thomas Niggemann
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-167
Fax. 0431 / 6486-292
Familiensport
Christina Hübner
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-143
Fax. 0431 / 6486-292
E-Mail: christina.huebner@lsv-sh.de
Internet: www.lsv-sh.de
Johanna Katschke
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-294
Fax. 0431 / 6486-292
E-Mail: johanna.katschke@lsv-sh.de
Internet: www.lsv-sh.de
Der DOSB hat in Abstimmung mit den Landessportbünden einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume für das Jahr 2020 erarbeitet.
„Sportstätten und -räume gehören, neben dem Ehrenamt und den Finanzen - zu den zentralen Ressourcen des Sports. Diese detaillierte Überblicksdarstellung schließt eine Informationslücke,
erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen
zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Andreas Silbersack DOSB-Vizepräsident
Breitensport und Sportentwicklung. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über die Förderprogramme, den das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde erstellt hat, wird in regelmäßigen
Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
AktivRegionen
In Schleswig-Holstein haben sich 21 lokale Arbeitsgruppen AktivRegion ( genannt : LAG Aktivregion) als Vereine gebildet.
Ziele der Vereine bei der Umsetzung in ihrer AktivRegion sind :
- Fördern der Lebensqualität
- Stärken von Eigeninitiative und Kreativität
- Kräftigen der regionalen Wirtschaft
Interessierte - dazu gehören auch die Sportvereine und die Sportverbände - sind herzlich eingeladen, ihre Region aktiv zu gestalten.
Die AktivRegionen erhalten EU-Fördermittel, um ihren Raum attraktiver zu gestalten.
Für das Gebiet des Kreissportverbandes Rendsburg-Eckernförde sind 5 AktivRegionen zuständig.