Die AktivRegion Eckernförder Bucht möchte die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen. Hierfür stellen die beteiligten Kommunen der Eckernförder Bucht insgesamt 7.300 € jährlich bereit, mit denen Jugendprojekte bezuschusst werden können. Anträge können aus den Ämtern Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Hüttener Berge, der Gemeinde Altenholz sowie der Stadt Eckernförde gestellt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Diese können Anträge über die Gemeinde, öffentliche Träger oder einen gemeinnützigen Verein einreichen.
Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, aber maximal 750€ pro Projekt.
Was kann beantragt werden?
Alle kreativen Ideen sind willkommen. Grundsätzlich sollten Projekte gemeinnützig und mit dem Grundgesetz vereinbar sein und sich im Gebiet der beteiligten Kommunen befinden.
Die Richtlinie sowie den Antragsvordruck finden ist auf der Homepage der AktivRegion.
Der KSV stellt in jedem Haushaltsjahr einen Betrag für die finanzielle Unterstützung von Jugendmannschaften zur Verfügung, die an offiziellen Punktspielrunden der Fachverbände teilnehmen.
Dazu gehören die Sportarten Badminton, Basketball, Faustball, Floorball, Fußball, Golf, Handball*, Schach, Tennis*, Tischtennis, Turnen und Volleyball.
Vereine können anhand des beigefügten Formulars dem KSV mitteilen, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.). Der Termin hierfür wird jeweils in der ersten Hälfte des Jahres an die Vereine per Schreiben übermittelt.
Hinsichtlich der Mannschaftsgröße ist gemeint, wie viele Spieler gemäß den Statuten der Fachverbände eine Mannschaft bilden (Fußball 11er, Handball 7er, Tennis 2er, bzw. davon abweichende Alternativen) und nicht, wie viele Jugendliche des Vereins zu dieser Mannschaft gehören.
Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Formulars für das Jahr 2025/2026 bis spätestens zum 19. Juli 2026 mit, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.).
Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse:
Diese Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse finden Sie auch nochmal im folgenden Informationsblatt.
Die Frist zur Abgabe der Meldung der aktiv in der Jugendarbeit tätigen Übungsleiter wird den Vorständen der Vereine in einer Information mit anderen Terminen zu Beginn des zweiten Quartals mitgeteilt.
Für das Jahr 2026 sind die Meldungen bis spätestens zum 30. September 2026 einzureichen.
Später eingereichte Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten des politischen Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Der Kreistag hat auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden, für die Jahre 2023 - 2025 jährlich Fördermittel in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung der Schwimmausbildung für Nichtschwimmerkurse in den Haushalt des Kreises Rendsburg-Eckernförde bereit zu stellen. Bei der Förderung geht es um die Durchführung zusätzlicher Kurse in der Anfängerausbildung für Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene.
Nähere Details finden Sie in dem Anschreiben inklusive Richtlinien.
Bitte beachten:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage hat der LSV einen Antragsstopp für Investitionsanträge zum 01.05.2026 beschlossen.
Die Details zum Prozedere und zum Umgang mit bereits vorliegenden Anträgen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Nutzen Sie auch die Fördermöglichkeiten des Landessportverbands Schleswig-Holstein für Kauf und Bau.
Gefördert werden:
Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein" (siehe PDF-Datei).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten erfolgt
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des
Landessportverbandes Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de) im Unterverzeichnis Förderung und Zuschüsse
oder direkt unter
https://www.lsv-sh.de/foerderung-zuschuesse/bau-sanierungsfoerderung/lsv-investitionsfoerderung
Kernpunkt des Kooperationsprojektes Schule + Verein ist die außerunterrichtliche Schulsportarbeitsgemeinschaft (AG), die vom Sportverein als Träger der Maßnahme durchgeführt wird.
Was und wie wird gefördert?
Sportvereine erhalten finanzielle Unterstützung für den Einsatz von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Versicherungsschutz für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler.
Förderung …
… über das gesamte Schuljahr
… einer oder mehrerer Sport-AGs
… von Sport-AGs mit einer oder mehreren Schulen
… von Kooperationen mit allen vom Land SH genehmigten Schulformen
… von Kooperationen innerhalb der Ganztagsbetreuung
Ausführliche Informationen wie Richtlinien, und das digitale Antragsformulare sowie weitere Downloads rund um das Projekt finden
Sie auf den Seiten vom
Landessportverband Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de)
oder direkt unter
https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/schule-verein
Im Rahmen des Projektes „Kita & Verein“ werden Zuwendungen an Sportvereine gewährt, die Sport- und Bewegungsangebote in Kindertagesstätten nach Maßgabe gewisser Richtlinien durchführen.
Gefördert werden ausschließlich Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Für die Umsetzung der Maßnahme sind der Sportverein und die kooperierende Kindertagesstätte gemeinsam
verantwortlich.
Die Sport- und Bewegungsangebote werden von Übungsleiter/innen des Sportvereins mit Unterstützung eines/r verantwortlichen Erzieher/in der Kindertagesstätte während der Betreuungszeit der Kita
durchgeführt
Ausführliche Informationen hierzu sowie Downloads finden Sie über die
Homepage der Sportjugend-SH (www.sportjugend-sh.de)
oder direkt unter
https://www.sportjugend-sh.de/kinder-in-bewegung/foerdermoeglichkeiten/kita-verein
WIR BEWEGEN.SH ist die kostenlose Spendenplattform der Investitionsbank Schleswig-Holstein, kurz IB.SH. Sie hilft dabei, gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein in die Tat umzusetzen.
Hier treffen Menschen mit guten Ideen auf Menschen, die diese Ideen finanziell unterstützen. Viele einzelne Spenden summieren sich im Idealfall zu dem benötigten Geldbetrag.
Ausführliche Informationen hierzu unter www.wir-bewegen.sh
„Familien in Bewegung“ ist eine Aktion des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit seinen Landesfachver-
bänden und seinem Präventionspartner, der AOK NordWest.
Das Angebot wird in Form von Kursen von Sportvereinen in ganz Schleswig-Holstein angeboten.
Der Zeitraum erstreckt sich über zehn Kurseinheiten. Die Teilnahme an den Kursen ist dabei auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich!
Teilnehmen kann jede Form der Familie, z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Lebengemeinschaften, Freunde einer Hausgemeinschaft und Partnerschaften.
Ausführliche Informationen wie den digitalen Antrag sowie Abrechnungsunterlagen und weitere Downloads finden Sie über den Landessportverband Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de)
oder direkt unter
https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/familiensport/familien-in-bewegung
Der DOSB hat in Abstimmung mit den Landessportbünden einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume erarbeitet.
„Sportstätten und -räume gehören, neben dem Ehrenamt und den Finanzen - zu den zentralen Ressourcen des Sports. Diese detaillierte Überblicksdarstellung schließt eine Informationslücke,
erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen
zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Andreas Silbersack DOSB-Vizepräsident
Breitensport und Sportentwicklung. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über die Förderprogramme, den das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde erstellt hat, wird in regelmäßigen
Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
AktivRegionen
In Schleswig-Holstein haben sich 21 lokale Arbeitsgruppen AktivRegion ( genannt : LAG Aktivregion) als Vereine gebildet.
Ziele der Vereine bei der Umsetzung in ihrer AktivRegion sind :
- Fördern der Lebensqualität
- Stärken von Eigeninitiative und Kreativität
- Kräftigen der regionalen Wirtschaft
Interessierte - dazu gehören auch die Sportvereine und die Sportverbände - sind herzlich eingeladen, ihre Region aktiv zu gestalten.
Die AktivRegionen erhalten EU-Fördermittel, um ihren Raum attraktiver zu gestalten.
Für das Gebiet des Kreissportverbandes Rendsburg-Eckernförde sind 5 AktivRegionen zuständig.