BILDUNGS- und TeilhabePAKET


Informationen zum Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche

Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehunsgweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

 

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

 

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

 

Nähere Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier


Die Bildungskarte


Die Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Ein bereitgestelltes Teilhabebudget ermöglicht eine geförderte Beteiligung an diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangeboten.

 

Die zuständigen Ämter (Kommunen bzw. Jobcenter oder Optionskommunen) stellen Leistungsberechtigten eine elektronische Karte zur Verfügung, die für die Zahlung der bewilligten Leistungen genutzt werden kann.

Die teilnehmenden Leistungserbringer/-anbieter (z.B. Musik- und Sportvereine, Nachhilfelehrer etc.) rechnen die in Anspruch genommenen Leistungen mit den entsprechenden Ämtern ab. 

 

Alle weiteren Informationen zur Bildungskarte erhalten Sie hier.