Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehunsgweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
Nähere Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Die Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Ein bereitgestelltes Teilhabebudget ermöglicht eine geförderte Beteiligung an diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangeboten.
Die zuständigen Ämter (Kommunen bzw. Jobcenter oder Optionskommunen) stellen Leistungsberechtigten eine elektronische Karte zur Verfügung, die für die Zahlung der bewilligten Leistungen genutzt werden kann.
Die teilnehmenden Leistungserbringer/-anbieter (z.B. Musik- und Sportvereine, Nachhilfelehrer etc.) rechnen die in Anspruch genommenen Leistungen mit den entsprechenden Ämtern ab.
Alle weiteren Informationen zur Bildungskarte erhalten Sie hier.