STEUERN UND FINANZEN


Mindestlohn in Schleswig-Holstein ab 01. Februar 2017

Ab Februar 2017 gibt es in Schleswig-Holstein drei verschiedene Mindestlöhne:

 

a) Den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland: 8,84 Euro

 

b) 9,99 Euro bei öffentlichen Aufträgen – das heißt:

Vergibt ein Verein oder Verband einen Auftrag an eine Firma und erhält hierfür Zuschüsse vom Landessportverband Schleswig-Holstein, ist darauf zu achten und ggf. von der entsprechenden Firma zu bescheinigen, dass diese einen Mindestlohn in Höhe von 9,99 Euro an ihre Mitarbeiter zahlt.

 

c) 9,18 Euro für Empfänger von Zuwendungen des Landes

- das bedeutet – keine Änderung für Arbeitnehmer - auch Minijobber - in den Vereinen und Verbänden, die dem Landessportverband Schleswig-Holstein und/oder den Kreissportverbänden in SH angeschlossen sind.

U.a. Reinigungskräfte, Platzwarte usw.


Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein ab 28.2.2014 und Bundesmindestlohngesetz  ab 1.1.2015

Ab 28.2.2014 gilt das Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein mit 9,18 €/h.

Nähere Informationen erteilt der Landessportverband.

Ab 1.1.2015 gibt es im Bund den Mindestlohn von 8,50 €/h.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LSV.

Sie erhalten in der Anlage die Informationen des DOSB und des DFB vom 6. März 2015.

Download
Rundschreiben Mindestlohn von DOSB und DFB vom 6.3.2015
Rundschreiben Mindestlohn.pdf
Adobe Acrobat Dokument 188.4 KB
Download
Mindestlohn1.txt
Text Dokument 124.4 KB
Download
Mindestlohn2.doc
Microsoft Word Dokument 60.5 KB
Download
Rundschreiben des DOSB vom 16.11.2015: Mindestlohn im Sport
Mindestlohn im Sport-DOSB 16.11.2015.pdf
Adobe Acrobat Dokument 125.4 KB
Download
Vortrag_Mindestlohn_Röding.pdf
Adobe Acrobat Dokument 265.5 KB

Steuer-Hotline des LSV

Zur Erleichterung Ihrer Arbeit verweisen wir auf die STEUER-HOTLINE, die Sie als Mitgliedsverein/Mitgliedsverband des LSV kostenfrei zum angegebenen Termin in Anspruch nehmen können.

STEUER-HOTLINE

Sie wird an jedem ersten Dienstag eines Monats durchgeführt. In der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr erfolgt die Beratung durch den Steuerberater Reinhard Take, Sozietät Take Maracke & Partner, Westring 455, 24118 Kiel.

Für die Steuer-Hotline gilt die Telefonnummer: 0431 / 990 81-200.